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Wich­ti­ge Ände­run­gen bei der Terminvergabe

Wegen einer Geset­zes­än­de­rung kön­nen seit Jah­res­be­ginn 2023 kurz­fris­ti­ge und dring­li­che Ter­mi­ne nur noch durch Ihre Haus- oder Kinderärzt*in ver­ein­bart wer­den. Was das für Sie bedeu­tet und was Sie bei der Ter­min­ver­ga­be zukünf­tig beach­ten müs­sen, möch­ten wir Ihnen hier erläutern.

Was hat sich geändert?

Zum 1. Janu­ar 2023 wur­de das soge­nann­te Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG) geän­dert. Ziel ist es, dass Patient*innen, die akut eine fach­ärzt­li­che Unter­su­chung benö­ti­gen, schnel­ler einen Ter­min erhal­ten. Um dies zu errei­chen, wer­den drin­gen­de Ter­mi­ne in unse­rer Pra­xis nun von Ihrem Haus- oder Kin­der­arzt oder Ihrer Haus- oder Kin­der­ärz­tin ver­ein­bart. Stellt Ihre Haus- oder Kinderärzt*in fest, dass Sie schnell eine Unter­su­chung in einer HNO-Pra­xis benö­ti­gen, bucht von nun an Ihre Arzt­pra­xis tele­fo­nisch oder über ein Online-Sys­tem einen Ter­min bei uns. So wird sicher­ge­stellt, dass aku­te Not­fäl­le schnellst­mög­lich behan­delt werden. 

Unter­su­chun­gen, wel­che nicht zeit­nah erfol­gen müs­sen, bei­spiels­wei­se Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, sind von die­ser Rege­lung nicht betroffen.

Aus­wir­kun­gen auf die Terminvergabe

Um Sie mit den Ände­run­gen in der Ter­min­ver­ga­be bes­ser ver­traut zu machen, möch­ten wir sie Ihnen anhand von drei häu­fi­gen Sze­na­ri­en veranschaulichen.

Fall 1: Eine fach­ärzt­li­che Unter­su­chung wird als „dring­lich“ eingestuft

Sieht Ihre Haus- oder Kinderärzt*in die Not­wen­dig­keit und Dring­lich­keit für eine Behand­lung bei uns, über­nimmt Ihre Haus- oder Kin­der­arzt­pra­xis die Ter­min­bu­chung. Ihre Ärzt*in stellt Ihnen zunächst eine Über­wei­sung aus und bucht anschlie­ßend einen Ter­min bei uns. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass Patient*innen in aku­ten Fäl­len inner­halb weni­ger Tage einen Ter­min bei uns erhal­ten. Waren Sie im lau­fen­den Quar­tal bereits bei uns, benö­ti­gen Sie kei­ne erneu­te Überweisung.

Fall 2: Sie haben eine Über­wei­sung erhalten

Hat Ihre Haus- oder Kinderärzt*in kei­nen Ter­min bei uns gebucht, aber Ihnen eine Über­wei­sung zu einer HNO-Pra­xis aus­ge­stellt, kön­nen Sie per­sön­lich einen Ter­min mit uns ver­ein­ba­ren. In die­sem Fal­le wird der Über­wei­sungs­grund von Ihrer Haus- oder Kin­der­arzt­pra­xis jedoch nicht als „dring­lich“ ein­ge­stuft. Des­we­gen kön­nen wir Ihnen erst in eini­gen Wochen einen Ter­min anbieten.

Fall 3: Sie rufen ohne Über­wei­sung bei uns an

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie wei­ter­hin auch ohne Über­wei­sung einen Ter­min bei uns ver­ein­ba­ren. Beach­ten Sie jedoch, dass wir Ihnen auch in die­sem Fall nur einen Ter­min geben kön­nen, der erst in eini­gen Wochen stattfindet.

Wie Sie schnell einen Ter­min bei uns erhalten

Wenn Sie mög­lichst zeit­nah einen Ter­min bei uns wün­schen, wen­den Sie sich bit­te an Ihre Haus- oder Kin­der­arzt­pra­xis. Stellt Ihre Ärzt*in die Not­wen­dig­keit und Dring­lich­keit einer Behand­lung bei einem Fach­arzt fest, wird die Pra­xis für Sie einen Ter­min bei uns buchen. Die­ser fin­det dann in der Regel inner­halb weni­ger Tage statt.

Der Ter­min kann durch Ihre Ärzt*in oder durch ein*e Praxismitarbeiter*in ver­ein­bart wer­den. Dies erfolgt über einen Online-Zugang oder über eine Tele­fon-Hot­line, die wir spe­zi­ell für die Ter­min­ver­ga­be durch Haus- und Kin­der­arzt­pra­xen ein­ge­rich­tet haben.

Falls Ihre Haus- oder Kin­der­arzt­pra­xis noch kei­nen Online- Zugang bei uns hat, kann sie sich ger­ne unter info@hno-zentrum-ruhr.de bei uns melden.

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