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Wich­ti­ge Ände­run­gen bei der Terminvergabe

Wich­ti­ge Ände­run­gen bei der Terminvergabe

Wegen einer Geset­zes­än­de­rung kön­nen seit Jah­res­be­ginn 2023 kurz­fris­ti­ge und dring­li­che Ter­mi­ne nur noch durch Ihre Haus- oder Kinderärzt*in ver­ein­bart wer­den. Was das für Sie bedeu­tet und was Sie bei der Ter­min­ver­ga­be zukünf­tig beach­ten...